Das Unternehmensregister bietet das Unternehmensregister Zugang zu den Statuten Gründungsunterlagen und eines Unternehmens. Dies gilt natürlich auch für alle Änderungsvorschläge, die dem entsprechenden Register vorgelegt werden.
Darüber hinaus können die Unternehmensveröffentlichungen zentral über das Unternehmensregister abgerufen werden. Dazu gehören neben der Bilanz beispielsweise auch die Einberufung von Gesellschafterversammlungen und außerordentliche Bekanntmachungen.
Das Unternehmensregister bietet jedoch keinen zuverlässigen Schutz in Bezug auf die dort eingetragenen Informationen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nur das staatliche Register einen solchen Schutz bieten kann. Diese Einschränkung entfällt jedoch, da die Unternehmensregister Zugang zu den Originaleinträgen in den entsprechenden Registern haben.
Wie oben bereits schon erwähnt, sind in Deutschland alle ansässigen Unternehmen im Unternehmensregister zu finden. Dazu gehören im Handelsregister eingetragene Unternehmen, also eingetragene:
Aus dem Unternehmensregister können verschiedene Informationen entnommen werden. Auszüge aus dem Handelsregister sind als aktueller Ausdruck (AD) oder als chronologischer Ausdruck (CD) erhältlich. Historische Auszüge (HD), die vor der Umstellung des Registers auf elektronische Verfahren erstellt wurden, sind ebenfalls verfügbar. Sie enthalten Informationen, die registrierungspflichtig sein können oder sind.
Außerdem werden Informationen über Änderungen der Rechtsverhältnisse unter Bezugnahme auf die Eintragungen im Handelsregister veröffentlicht. So sind beispielsweise Eintragungen über Umwandlungen, Konkurse, Ein- und Austritte von Gesellschaftern und die Beendigung eines Unternehmens über das Handelsregister zugänglich. Gesellschaftsverträge, das heißt, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge von Unternehmen oder Unternehmensgruppen, die zu einer steuerlichen Gruppe gehören, können ebenfalls aus dem Handelsregister entnommen werden.
Um auf Unternehmensdaten zuzugreifen, besuchen Sie zunächst die Website des Unternehmensregisters. Dort können Sie die Unternehmen angeben, über die Sie Informationen erhalten möchten. Sie können auch angeben, ob Sie nur in den relevanten Registern oder in den Veröffentlichungen suchen möchten. Natürlich können Sie auch alle Daten aus dem Unternehmensregister anfordern. Wenn Sie beide Optionen wählen, erhalten Sie in der Ansicht einen Überblick über die Datensätze, die über dieses Unternehmensregister abgerufen werden können.
Dieses Unternehmensregister verwaltet und erfasst in einer Datenbank alle Informationen zentral. Um diese Informationen abrufen zu können, müssen sie jedoch zunächst erfasst werden. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Einerseits können Unternehmen, die zur Veröffentlichung von Informationen verpflichtet sind, relevante Daten direkt an das Unternehmensregister übermitteln, dasselbe gilt für andere Register. Die beim Unternehmensregister eingereichten Dokumente werden automatisch in das Handelsregister eingetragen. Streng genommen sind Unternehmen, die der Offenlegung unterliegen, nicht verpflichtet, selbst Daten in das Unternehmensregister einzutragen, aber in vielen Fällen geschieht dies durch einen Steuerberater, der Daten zur Aufnahme in das Unternehmensregister bereitstellt. Dasselbe gilt für die Gründung eines neuen Unternehmens: Sobald ein Unternehmen im Unternehmensregister eingetragen ist, werden die Dokumente und Daten des Unternehmens automatisch in das Handelsregister übertragen.