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Gaspreisbremse

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1. Entlastungen für Mieter geplant

Die Bundesregierung hat weitere Pläne darüber vorgelegt, wie sie die Mieter in den kommenden Monaten entlasten möchte. Dazu wurde ein zweistufiges Entlastungspaket vorgestellt, welches schnellstmöglich in Kraft treten soll. Dieses Paket besteht zum einen aus einer Einmalzahlung und aus der eigentlichen Gaspreisbremse.

Die Abschlagszahlung im Dezember

Es ist geplant, dass der Staat die Abschlagszahlung für Dezember übernimmt. Die für den Monat Dezember fälligen Abschlagszahlungen, demnach gar nicht erst vom Konto der Miete abgebucht werden. Versorger würden sich anschließend das Geld beim Staat zurückholen. Dadurch ergibt sich eine punktuelle Entlastung für den Monat Dezember. Die Berechnung erfolgt anhand des Monats September. Das heißt, dass die Abschlagszahlungen den Monat September im Monat Dezember geltend gemacht werden können. Für alle Haushalte, die ab Oktober einen höheren Abschlag zahlen müssen, bedeutet das einen Verlust. Der Verlust eignet sich aus der Differenz zwischen den Abschlägen aus September und Oktober.

Diesel Einmalzahlung ist dennoch eine Entlastung, insbesondere mit Blick auf das anstehende Weihnachtsfest.

Die Gaspreisbremse

Ab März 2023 bis mindestens April 2024 soll die Gas- und Wärmepreisbremse umgesetzt werden. Dieser ergibt für Erdgasmengen einen staatlich garantierten Gesamtpreis inklusive aller staatlich festgelegten Preisbestandteile von 12 Cent pro kWh. Oberhalb dieser Quote sollten Marktpreise gelten. Das Basiskontingent beträgt 80 % des Verbrauchs. Das Basiskontingent ergibt sich aus den Verbrauchszahlen aus dem September 2022.

Auch Fernwärmekunden werden von der Preisbremse profitieren. Analog zum Erdgaspreis soll der Gesamtpreis für Fernwärme ebenfalls unter Berücksichtigung der 80 %-Grundverbrauchsquote mit 9,5 Cent pro kWh garantiert werden.

Durch die geplanten Maßnahmen ergeben sich für die meisten Haushalte deutliche Einsparungen. Ein Haushalt mit 100 qm Fläche wird so im Schnitt um über 600 Euro entlastet werden. Ein wenig Kritik wird jedoch über den Zeitpunkt des Inkrafttretens geäußert. Da die Preisbremse erst am März 2023 greift, fallen bis dahin die extrem erhöhten Abschlagszahlungen an. Dies könnte insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Geringverdiener zu finanziellen Engpässen führen.
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