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Energiepreise

Energiepreise

Die Energiepreise steigen, und mittlerweile ziehen die Folgen ihre Kreise.

Es gibt einiges, das Sie über die Erhöhung der Abschläge wissen sollten. Die steigenden Energiepreise betreffen gewerbliche Unternehmen genauso wie private Haushalte. Gewerbetreibende müssen aufgrund der teuren Beschaffung der zur Produktion benötigten Energie ihre Preise dem Kunden weitergeben. Das hemmt die Kaufbereitschaft merklich. Verbraucherzentralen melden einen heftigen Anstieg an Anrufen, in denen Ratlosigkeit und Sorge das Hauptthema der Bevölkerung sind. Wie werden die Preiserhöhungen begründet?

Wie die Preisfindung zustande kommt

Ob Industrie oder Privathaushalt, jeder Kunde soll eine Gasbeschaffungsumlage von 2,4 Cent / Kilowatt bezahlen. Die Mehrkosten sollen den Importeuren zugutekommen, die für die Beschaffung verantwortlich sind. Begründet wird dies durch die momentan unmögliche Beschaffung aus Russland.

Zudem fällt eine Gasspeicherumlage an. Sie soll dafür sorgen, dass die Gasspeicher für den kommenden Winter gefüllt sind. Eine Preiserhöhung in der Gasbeschaffung liegt seit langem vor. Mit einer Gasumlage will die Regierung auf die angespannte Situation an den Energiemärkten reagieren. Viele Energieversorger informierten ihre Kunden bereits über die Erhöhung der künftigen Abschläge.

Prüfen Sie die Preisankündigung

Der Verbraucherschutz rät in diesem Zusammenhang das Schreiben genau zu prüfen. Es müssen die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage genau ausgewiesen sein. Der Hinweis auf das - durch die Preiserhöhung ausgelöste - Sonderkündigungsrecht muss ebenfalls enthalten sein. Eine vom abgeschlossenen Vertrag abweichende Preisbildung gibt Ihnen das Recht, diesen Vertrag sofort aufzuheben. Darauf muss im Schreiben mit deutlichen Worten hingewiesen werden.

Keinesfalls darf das Schreiben absichtlich unverständlich für den Kunden erscheinen. Eine in versteckter oder missverständlicher Form, wie beispielsweise in Form eines Flyers, gehaltene Mitteilung ist nicht gesetzeskonform. Bei einem Rechtsstreit müsste der Energieversorger die widerrechtlich verfasste Preiserhöhung sogar rückgängig machen. Der extreme Anstieg an Informationsbedarf bei Energie- und Schuldnerberatungsstellen ist ein Indiz für die weitverbreitete Sorge um den Bestand der Energieversorgung und deren Preisbildung.

Verträge mit Preisgarantie

Da die Gasumlage vom Staat angeordnet wurde, können sich Kunden nicht auf ihre Verträge mit dem Energieversorger verlassen. Auf sie kann ebenfalls eine Preiserhöhung zukommen. Dagegen dürfen die Gasbeschaffungskosten nicht auf den Verbraucher abgewälzt.

Die Rückkehr zur Grundversorgern

Die stark ansteigenden Preise verursachen, dass Menschen engagiert nach Alternativen suchen. In einigen Regionen sind die sonst teureren Grundversorger mittlerweile durch geringere Preise als ihre Konkurrenten wieder im Kommen. Dabei sollte man aber darauf achten, dass man nicht aus Versehen bei den Ersatzversorgern landet, die deutliche höhere Preise verlangen.

Weshalb die Preise der Grundversorger im Wettkampf um die Kunden untergeht, liegt einfach daran, dass diese ihre Preise selten offensiv kommunizieren oder bewerben. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Verbraucher auf eigene Recherchen angewiesen ist, einen günstigeren Anbieter zu finden. Die aufkommende Verärgerung beim Privatkunden ist oft ein Grund, weswegen die Grundversorger auf dem Markt etwa untergehen, obwohl sie aktuell preislich attraktiv sein können.

Fazit

Inflation, der Krieg zwischen der Ukraine und Russland, und daraus resultierende Unternehmensaufgaben unterschiedlichster Branchen verunsichern.

Hinzu kommt für viele eine wirr empfundene Politik, die weit davon entfernt scheint, Vertrauen zu streuen. Zwar kommen Entlastungspakete der Ampel-Koalition, aber was unter dem Strich zählt ist, dass weniger im Geldbeutel bleibt. Einkommensschwache Haushalte sind zuerst betroffen.

Was erfreut sind deutlichere Worte aus Berlin und spürbar mehr Motivation in kürzerer Zeit zu handeln.

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