Immer wieder kommt es zu neuen Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen. Wo genau die Vorteile liegen, ist natürlich immer auh ein Stück weit individuelle Betrachtung. Aktuell polarisiert das sogenannte Bürgergeld besonders. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche und staatliche Hilfe. Diese finanzielle Grundsicherung erhalten ab dem ersten Januar 2023 sämtliche bedürftige Menschen Deutschlands. Zugleich wird das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgeschafft. Das Bürgergeld ist immer an die Bedürftigkeit der Personen gebunden. Damit einher gehen bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen. Auf keinen Fall darf das Bürgergeld mit einem bedingungslosen Grundeinkommen oder bedingungslosen Bürgergeld verwechselt werden.
Hierbei gelten bestimmte Regelsätze. Diese sind gestaffelt und genau definiert. Kinder bis fünf Jahre erhalten somit 318 Euro. Bei Kindern im Alter zwischen sechs und dreizehn Jahren beträgt die Summe 348 Euro. 420 Euro Bürgergeld werden Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren gezahlt. Partner in einer Lebensgemeinschaft (ehelich oder auch nicht ehelich) erhalten 451 Euro. Bei Alleinstehenden beträgt die Summe 502 Euro und damit 53 Euro mehr als es noch bei Hartz IV der Fall war. Allerdings muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Oftmals schließt sich das Bürgergeld direkt an das Arbeitslosengeld I an. Es soll bewirkt werden, dass die Lebensqualität im Allgemeinen stabilisiert werden kann. So können durch das Bürgergeld zum Beispiel auch Bedürftige länger die Kosten ihrer bisherigen Wohnung tragen. Eventuell kommt zusätzliches Wohngeld hinzu. Zudem soll das Miteinander gestärkt werden. Bedürftige Personen sollen nicht ausgeschlossen werden. Erspartes Geld von bis zu 60.000 Euro wird nicht angetastet. Das schafft für die Bedürftigen ein gewisses Maß an Sicherheit.
Harte Sanktionen, wie es beim Arbeitslosengeld II der Fall war, wurden bemängelt und sollten abgeschafft werden. Dies ist beim Bürgergeld gelungen. Dennoch sollte man sich darüber bewusst sein, dass auch hier bestimmte Regeln eingehalten werden müssen. Besonders positiv ist hier, dass es eine sogenannte Vertrauenszeit von sechs Monaten gibt. Innerhalb dieses Zeitraumes werden bestehende Leistungen nicht gekürzt. Dennoch wird eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter angestrebt und dies sollte auch erfolgen. Zum Beispiel führen auch hier ständig versäumte Termine oder Missachtungen weiterhin zu Kürzungen oder im schlimmsten Fall zur Einstellung der Zahlungen.
Man sollte beachten, dass ein Bürgergeld nicht automatisch gezahlt wird. Stattdessen muss ein Antrag gestellt werden. Dies geschieht über die Stadtverwaltung oder die Gemeindeverwaltung also im Prinzip über die jeweilige Kommune. Bislang war für diese Anträge das jeweilige Jobcenter zuständig. Zur Erleichterung und schnelleren Bearbeitung stehen Anträge zum Download bereit. Eine rechtzeitige Antragstellung kann nur empfohlen werden, da die Rückwirkung nur bedingt möglich ist. Zunächst ist ein formloser Antrag ausreichend. Formvordernisse gibt es hier nicht. Man kann dies in schriftlicher Form erledigen, via E-Mail oder eben über die bereit gestellten Formulare. Ab dem Datum des Eingangs kann der Antrag bewilligt werden und die Zahlung erfolgt schließlich. Die Bewilligung erfolgt von einem Zeitraum von sechs Monaten bis hin zu einem Jahr. Individuelle Termine und Rücksprachen sind möglich und es ist davon auszugehen. Schließlich wird auch hier eine Eigenständigkeit und finanzielle Sicherheit aus eigener Kraft angestrebt.