Bisher konzentrierte sich die 70-Prozent-Regelung auf Solaranlagen in Einfamilienhäusern. Mit dem aktuellen Abgeordnetenhaus und den vom Abgeordnetenhaus beschlossenen EEG-Novellen gilt die 70-%-Wirkleistungsbegrenzungsregel für neue Solaranlagen bis 25 kW nicht mehr. Die 70%-Regelung für Solarstrom ist eine Vorgabe, die viele Probleme verursacht. Erfahren Sie, was diese Wirkleistungsbegrenzung ist und wie sie in Ihrer Photovoltaikanlage technisch umgesetzt werden kann. Wir zeigen, wie sich die Abregelung auf die PV-Erträge auswirkt und wie cleverer Eigenverbrauch potenzielle Verluste durch die 70 %-Regelung vermeiden kann. Abschließend präsentieren wir einen Ausblick auf die Evolution des Einspeisemanagements und zeigen dessen Zusammenhang mit Redispatch 2.0 auf.
Das Energiesicherheitspaket des Bundes erwägt bereits, die 70 %-Obergrenze des bestehenden Systems aufzuheben, aber dies würde weitere Änderungen in der Gesetzgebung erfordern.
Im Rahmen der Einspeisesteuerung (Umverteilung) sorgt die Wirkleistungsbegrenzung dafür, dass nur eine bestimmte Leistung ins Netz eingespeist wird. Die Nutzung wird am Netzanschlusspunkt gemessen. Die naheliegende Frage ist, warum die Netzleistung von PV-Anlagen auf 70 % begrenzt werden sollte, da Solarenergie eine wertvolle erneuerbare Ressource ist.
Aber wenn die Ursache identifiziert ist, wird es plausibel. Eine lokale Überlastung des Stromnetzes kann verhindert werden, indem die Netzeinspeisung um bis zu 70 % reduziert wird. Das bietet sich an, wenn sich beispielsweise viele Solardächer in unmittelbarer Nähe befinden und die Sonneneinstrahlungsintensität am Mittag hoch ist. Daher müssen Solaranlagenbesitzer ihren Stromverbrauch entsprechend begrenzen. Auf die technische Umsetzung der Futtermittelkontrolle gehen wir später noch genauer ein.
Die Wirkleistungsbegrenzung bzw. 70 %-Regelung ist im Gesetz des § 9 EEG geregelt. Bei einer Anlagenleistung von 7 kW ist ein Smart Meter oder eine Fernsteuerungsoption erforderlich. Für kleine private Solaranlagen sind diese kostenintensiven Maßnahmen jedoch nicht umsetzbar. Eine einfachere Möglichkeit ist hier die Begrenzung der Wirkleistung. Die App bietet aber auch smarte Optionen wie eine Installation des Datenloggers.
Die Wirkleistungsbegrenzung begrenzt die maximale Leistungsaufnahme der PV-Anlage auf 70 %. Die Unterscheidung zwischen Versorgungs- und Systemleistung ist an dieser Stelle wichtig.
PV-Batterien können eine effektive Unterstützung bieten, daher sollte die 70-%-Regel nicht gelten. So können Energiemanager, sobald eine kritische Grenze erreicht ist, die Zuschaltung von Photovoltaikspeichern rechtzeitig erhöhen. Einige Subventionen sind jedoch verpflichtet, den Energieverbrauch beim Einsatz von Energiespeichern zu begrenzen, sobald sie 50 % von 60 % statt 70 % erreichen. In diesem Fall empfehlen wir insbesondere die vorausschauende Speicherabrechnung.
Für diese prädiktive Ladung wird wieder der Energiemanager verwendet. Das Gerät "versteht", wie das ist. Energiemanager beziehen auch standortbezogene Wetterdaten in ihr Management ein. Generell ist es auch möglich, das Entladen und Laden des Solarspeichers so zu handhaben und zu steuern, dass durch Wirkleistungsbegrenzung kein Strom verloren geht.
Wie ist die 70-Prozent-Regelung bei der Technische Umsetzung der PV Anlagen Zur technischen Umsetzung der Wirkleistungsbegrenzung gibt es verschiedene Methoden.
Die Wirkleistungsgrenze kann vom Installateur eingestellt werden. Dazu berechnet er die Leistung der Solaranlage, um 70 % der Leistung zu ermitteln. Der Installateur definiert diese Zahl als feste Grenze im Antrieb. Dieser Wechselrichter sieht 70 % als "neue Leistungsgrenze" und wird bei Erreichen nicht mehr mit Strom versorgt. Dieser Ansatz hat jedoch große Nachteile. Energie über der 70%-Marke wird einfach verschwendet. Bei einer optimal nach Süden ausgerichteten Solarstromanlage betragen die Verluste in diesem Fall 3-5%. Wenn es sich um ein Ost-West-System, sind selten Verluste zu erwarten.
Die erforderlichen 70 % dürfen nur am Netzanschlusspunkt zur Verfügung stehen. Bis zu diesem Punkt kann also der überschüssige Strom autark verbraucht werden. Sie können einen Datenlogger verwenden, um diese Daten zu sammeln. Erfassen und visualisieren Sie Daten wie Meldungen von Wechselrichtern, Energiezählern oder Temperatursensoren. Der Datenlogger kann dann übrigens auch ein Energiemanager, wie zum Beispiel der Sunny Home Manager von SMA sein. 70% Kontrollüberwachung ist mit Datenloggern einfach realisierbar. Ein weiterer Vorteil des Einsatzes von Datenloggern ist, dass Sie Wechselrichter und Zähler nicht mehr "manuell" steuern müssen.
Aufgrund der Einhaltung von Wirkleistungsgrenzen funktioniert der Einsatz von Datenloggern wie folgt: Ein eingebauter zusätzlich Stromzähler steuert den Wechselrichter, sodass Sie den Grenzwert an den aktuellen Stromverbrauch Ihres Hauses anpassen können. Ein zusätzlicher Stromzähler summiert die 70 %-Grenze auf, indem er den Verbrauch aller Elektrogeräte in Ihrem Haushalt aufsummiert.
Mit dieser Option müssen Sie den Wechselrichter nicht auf 70 % drosseln. Stattdessen kann ein Netzbetreiber bei Bedarf den Wechselrichter abschalten. Dazu können Sie sogenannte Schütze verwenden. Ein elektromechanischer Schalter, der nur den "Ein"- oder "Aus"-Zustand kennt und ferngesteuert werden kann. Eine mehrstufige Auslösung ist mit diesen Schützen jedoch nicht möglich, sodass Netzbetreiber diese Lösung häufig nicht nutzen. Sie bevorzugen stufenweise einstellbare RSEs. Der Anlagenbetreiber trägt auch die Kosten des Rundsteuerempfängers. Die Anschaffungskosten betragen 100-600 Euro bzw. die Miete ca. 15 Euro pro Jahr. Es gibt auch eine Installationsgebühr. RSE ist nicht für kleine private Solaranlagen geeignet.