Alle Elektrogeräte haben eines gemeinsam. Irgendwann funktionieren sie nicht mehr und müssen entsorgt werden. Wegen der wertvollen Rohstoffe und den verschiedenen Gefahrstoffen in diesen Geräten ist eine fachgerechte Entsorgung von Elektroschrott durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Wie Sie alte Elektrogeräte richtig entsorgen, ist Thema dieses Beitrags.
Alte Elektrogeräte, den sogenannten Elektroschrott, können Verbraucherinnen und Verbraucher bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. In Gemeinde gibt es Wertstoff- oder Recyclinghöfe, die alte nicht mehr funktionsfähige Elektrogeräte jeder Art und Größe entgegennehmen und dem Recycling durch Fachbetriebe zu führen.
Recycling und Wertstoffhöfe sind nicht die einzige Möglichkeit, alte Elektrogeräte einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Alle Händler, die auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen, müssen kleine Elektrogeräte zurücknehmen. Als klein gelten beim Gesetzgeber Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm. Hierunter fallen beispielsweise Fernbedienungen für Fernseher, Smartphones oder auch Toaster. Diese Pflicht zur Rücknahme gilt ab dem 1. Juli 2022 auch für den Lebensmittel-Einzelhandel (Supermärkte und Discounter) mit einer mindestens 800 Quadratmeter großen Gesamtverkaufsfläche. Die Händler müssen Elektrogeräte aber nur dann zurücknehmen, wenn sie dauerhaft oder zumindest mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Bei der Rückgabe spielt es keine Rolle, wo das Altgerät gekauft wurde. Es muss auch kein neues Gerät bei dem Händler gekauft werden, bei dem das Gerät zurückgegeben wird.
Bei alten Elektrogeräten mit einer Größe von mehr als 25 cm ist der Händler vom Gesetzgeber verpflichtet, diese Geräte beim Neukauf eines gleichartigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Wer einen neuen Kühlschrank oder Fernseher kauft, kann beim gleichen Händler das Altgerät zurückgeben. Soll das neue Elektrogerät angeliefert werden, dann muss der Händler über die Möglichkeit der Altgeräterückgabe und gegebenenfalls kostenlose Abholung des Altgerätes informieren.
Die Verpflichtung, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, gilt auch für Online- und Versandhändler mit einer Betriebsfläche von mindestens 400 Quadratmeter, einschließlich Lager und Versandbereich.
Für sogenannte Wärmeübertrager (Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner oder Klimageräte) sowie Bildschirmgeräte ab einer bestimmten Größe (Großgeräte) müssen Online- und Versandhändler ihren Kunden eine kostenlose Abholung anbieten. Handelt es sich um Kleingeräte mit einer Größe von weniger als 50 cm, müssen sogenannte Verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten angeboten werden.
Wichtig! Einige Elektrogeräte sind nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar. Hierzu gehören beispielsweise leuchtende/blinkende Taschen oder Schuhen, Kuscheltiere mit Sprech- und/oder Bewegungsfunktion, aber auch Massagesessel und beleuchtete Schränke oder Spiegel.
Wenn alte Elektrogeräte im Hausmüll entsorgt werden, gehen viele wertvolle Materialien wie beispielsweise Kupfer, Gold und Neodym, die für die Herstellung dieser Geräte verwendet wurde, verloren. Durch das Recycling werden Ressourcen gespart und es wird verhindert, dass umweltschädliche und gesundheitsgefährdende Stoffe wie beispielsweise FCKW-haltige Kältemittel oder Quecksilber in die Umwelt gelangen. Beim fachgerechten Recycling werden diese Gefahrstoffe ordnungsgemäß entsorgt.
Die beim Händler oder Wertstoffhof zurückgegebene Elektrogeräte werden zunächst in sogenannten Erstbehandlungsbetrieben bearbeitet. Etwa 340 dieser Betriebe gibt es aktuell in Deutschland. Hier wird geprüft, ob das Gerät möglicherweise ohne großen Aufwand wieder verwendet und in den Kreislauf zurückgeführt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, werden Schadstoffe, schadstoffhaltige Bauteile und gegebenenfalls auch Flüssigkeiten entfernt. Die Geräte werden mechanisch zerkleinert und in die unterschiedlichen Materialfraktionen getrennt, die dann recycelt oder verwertet werden können.